Artenschutz

Bundesartenschutzverordnung – Bundesnaturschutzgesetz

Was ist das und wozu ist das gut?

Alarmierende Tatsachen! Inzwischen sind fast 2 Drittel der 85 Libellenarten in Mitteleuropa bedroht. Diese traurige Wahrheit steht in Zusammenhang  mit dem Verlust oder der Verschmutzung ihrer Lebensräume. Dazu muss man wissen, dass die Larven der Libellen sich im Wasser entwickeln und ihre Entwicklungsdauer zwischen 10 Wochen bis 7 Jahren beträgt, Libellen jedoch eine nur 14tägige bis 3monatige Zeit auf den Flügeln sind. Die Larven sind auf saubere und möglichst natürliche Gewässer angewiesen. Durch abgesenkte sowie weiter sinkende Grundwasserspiegel, Entwässerung von Mooren, Sümpfen und ähnlichen Feuchtgebieten, Verschmutzung von Gewässern, Begradigung oder Befestigung von Fließgewässern oder gar zuschütten von Tümpeln und Teichen, sterben viele Arten aus. Ein weiterer Risikofaktor ist der künstliche Besatz von Fischen, die sich von den Larven ernähren.

Daher sind Gesetze und Verordnungen für den Schutz und Erhalt von Flora und Fauna sicher sehr sinnvoll, aber was darf ich nun als Fotograf und was nicht?

Grundsätzlich sind sämtliche Libellen in all ihren Lebensformen und Entwicklungsstadien geschützt durch:

die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten

das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Auszug aus dem BNatSchG, Kapitel 5  Abschnitt 2

Allgemeiner Artenschutz

§39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Es ist verboten,
1.  wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.  wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oderzu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.  Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
…..
Auszug aus dem BNatSchG, Kapitel 5 Abschnitt 3

Besonderer Artenschutz

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1.  wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,

zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,

zu beschädigen oder zu zerstören,

2.  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen

Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn

sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art

verschlechtert,

3.  Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten

Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4.  wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu

zerstören. (Zugriffsverbote)

…..

Wie sind diese  zu verstehen? Darauf bekommen Sie  heute leider keine eindeutige Antwort von mir. Wie so oft werden Gesetze und Verordnungen recht unterschiedlich interpretiert, daher gibt es keine allgemein-gültige Antwort. Letztendlich gibt es zudem diverse Ausnahmeregelungen, um Gesetze und Verordnungen zu umgehen, insbesondere wenn die all zu mächtige Wirtschaftslobby ordentlich viel Geld auf den Tisch packt und dabei Arbeitsplätze verspricht. Dann werden selbst renaturierte, streng geschützte Biotope platt gemacht und sogenannte Ausgleichsflächen bereit gestellt, die selten bis niemals den gleichen Arten einen Lebensraum bieten. Eines Tages werden selbst die Reichsten und Mächtigsten feststellen müssen, dass man Geld weder essen noch trinken kann.

Sie können sich ja schon einmal in die Gesetze und Verordnungen einlesen.

BArtSchV

BNatSchG

Meine Gedanken zum Thema:

Ich persönlich appelliere an die Vernunft und möchte jedem dazu raten, Libellen nicht zu berühren und sich vorsichtig in ihren Lebensräumen zu bewegen. Libellen sind empfindliche Geschöpfe, insbesondere während und unmittelbar nach der Metamorphose können kleinste Unachtsamkeiten zu irreparablen Schäden der noch weichen Libellenhaut oder der zarten, noch nicht gehärteten Flügel führen. Auch reagieren Libellen sehr empfindlich auf Veränderungen und Verschmutzungen der Gewässer.

Informieren Sie sich ausreichend über den Schutzstatus eines Biotops, bevor Sie es betreten.

Das Absammeln von Exuvien ist ein wichtiges Instrument für den Naturschutz. Exuvien dienen dem Nachweis der sich am jeweiligen Gewässer entwickelnden Libellenarten. Ob die Mitnahme von Exuvien eine strafbare Handlung darstellt ist strittig. Eine leere Larvenhülle ist im Grunde genommen weder ein Tier, noch eine Entwicklungsform, lediglich ein zur Sache gewordenes Stück Haut, aber eben ein Beweisstück, dass es sich bei einem Biotop um einen besonders schützenswerten Lebensraum handelt. Daher appelliere ich an die Vernunft, lassen Sie die Exuvien bitte hängen, um das Ergebnis eines eventuellen Monitorings der Biotope nicht zu verfälschen.

Setzen Sie zum Zwecke der Fotografie keine Libellen auf Blüten, denn dort sitzen sie nur in Ausnahmefällen. Einem erfahrenem Naturfreund sticht solch ein Foto sofort ins Auge, da es ganz einfach zu unnatürlich, gestellt ausschaut. Fassen Sie die Tiere  nicht an, wenn Sie nicht in dem Besitz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung sind. Bitte denken Sie daran, auch für die Natur- und Artenschutzgesetze gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und machen keine Aufnahmen von auf dem Finger oder der Hand sitzenden Libellen. Machen Sie gegebenenfalls andere Naturfreunde darauf aufmerksam, dass solch ein Foto im Grunde gegen bestehendes Recht verstößt und den Beweis für eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte. Mal unter uns gesprochen. Ist ein Foto einer Libelle in seiner natürlichen Umgebung nicht auch schöner anzusehen, als eine Libelle auf dem Finger?  Frisch geschlüpfte oder noch vor Kälte starre Libellen auf die Hand zu nehmen oder auf einer hübschen Blüte zu platzieren, sind keine Kunst und haben nichts mit „Glück“ oder einem „Libellenflüsterer“ etc. zu tun, wie man es häufig den Kommentaren einiger begeisterter Bildbetrachter in Foto-Foren entnehmen kann.

Haben Sie Freude an der Natur, zeigen Sie der Welt wie die Natur ist. Täuschen Sie die Betrachter ihrer Fotos nicht, denn letztendlich enttäuschen Sie die Betrachter Ihrer Fotografien, sollten diese eines Tages feststellen, dass Ihnen ein Foto wichtiger als Ihr Foto-Motiv.

Es ist traurig genug, dass es Gesetze und Verordnungen geben muss, um die Natur vor uns Menschen zu schützen, obwohl der Mensch sich doch selbst als ein Teil der Natur versteht. Bedenken Sie jedoch, dass der Mensch selbst die Erde überbevölkert und somit im Grunde genommen das natürliche Gleichgewicht unwiederbringlich gestört ist, so dass eigentlich gerade wir, als Naturfreunde und Naturfotografen, unsere noch verbliebenen natürlichen Ressourcen nicht zusätzlich durch unsere Unachtsamkeit, Sensationslust oder eventueller Geltungsbedürfnisse belasten sollten. Sie sehen das für sich als eine Art Selbstverständlichkeit an? Prima, dann sind wir ja schon zu Zweit und ich hoffe wir werden noch viel, viel mehr.

Ihr/euer Andreas Thomas Hein